|
|
|
Am 31. Oktober traten zahlreiche Neuerungen im Bankwesen in Kraft, die die Position der Verbraucher zwar vielfach stärken, aber auch Risiken bergen. Insbesondere bei Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften ist Aufmerksamkeit angebracht.
Der in der Vergangenheit oft kritisierte Zeitverzug bei Überweisungen wird abgestellt, die Zahlungen werden beschleunigt. Innerhalb von Deutschland und Europa muss die Zahlung innerhalb von drei Geschäftstagen eintreffen (sofern es sich nicht um Fremdwährungen handelt). Wird ein Beleg eingereicht, hat die
Bank einen Tag länger Zeit. Diese Fristen werden 2012 nochmals verkürzt. Zu den Verbesserungen zählt auch eine größere Entgelttransparenz. Die genauen Entgelte müssen in einem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekanntgegeben werden, ebenso die Bearbeitungszeiten.
Überweisungsaufträge werden künftig bereits mit dem Zugang bei der Bank oder Sparkasse unwiderruflich wirksam. Zusammen mit der ebenfalls neuen Regelung, dass für Überweisungen nur noch die richtige Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich sind, ergibt sich hier ein hohes Risiko für die Verbraucher. Denn der Abgleich des Empfängernamens mit der Kontonummer entfällt, d. h. im schlimmsten Fall überweist man unbeabsichtigt an einen Dritten und muss für daraus möglicherweise entstehende Nachteile selber haften.
Neu ist ebenfalls die generell verschuldensunabhängige Mithaftung beim Abhandenkommen von Zahlungskarten. Wenn es etwa zu einem Diebstahl mit anschließendem Kartenmissbrauch kommt, sind laut Gesetz bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung für den Bankkunden fällig. Allerdings können die Geldinstitute aus eigenem Antrieb (Kulanz) günstigere Regelungen für Betroffene finden. Bei grob fahrlässigem Verhalten des Karteninhabers, z. B. bei ungenügender Sicherung seiner PIN vor unberechtigtem Zugriff, sind aber auch höhere Forderungen möglich.
Für wiederkehrende Zahlungen (Energie, Telefon etc.) werden in den kommenden Monaten aufgrund neuer Lastschriftverfahren neue Einverständniserklärungen notwendig. Bei den neuen Lastschriften verkürzt sich die Frist für eine mögliche Rückbuchung. Für die Korrektur einer falschen Abbuchung stehen nur noch 8 Wochen Zeit zur Verfügung. Bisher hatte man bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss, der regelmäßig zum Ende des Quartals erfolgt, Zeit zum Widerspruch.
Tipp: Beschränkter Handlungsspielraum für den Kunden
Ab 31.10.2009 gelten die Neuregelungen für alle Bankgeschäfte, wenn ein Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen den neuen AGBs widerspricht. Das ist allerdings eher eine theoretische Möglichkeit, wie die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, denn die neuen Regelungen gelten gleichermaßen für alle Banken europaweit. Ein kleiner Handlungsspielraum aber bleibt. Einige Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken verzichten auch weiterhin auf die Einführung einer Mithaftung des Kunden beim Missbrauch von EC- oder Kreditkarten nach Verlust, wenn den Kunden keine Schuld trifft, z. B. bei Diebstahl.
Newsletter Abo:
Mit unserem Newsletter bekommen Sie regelmäßig und kostenlos die ganze Vielfalt des Programms direkt in Ihr Postfach.
Ihr Warenkorb ist leer.